Das Familienrecht setzt sich zusammen aus allen Rechtsnormen, die die rechtlichen Beziehungen von Mitgliedern einer Familie einerseits zueinander und andererseits gegenüber Dritten festlegen und regeln.
Aufgrund der großen Bedeutung des Familienrechts und der Größe dieses Rechtsgebietes sind für Familiensachen speziell die Familiengerichte zuständig. Die Familiengerichte sind gesonderte Abteilungen der Amtsgerichte und entscheiden als solche über Ehesachen samt den Scheidungsfolgen mit Unterhalt, Versorgungsausgleich, elterlicher Sorge u.Ä. ebenso wie über die Abstammung von Personen, das Umgangsrecht, die Unterhaltspflicht von nicht miteinander verheirateten Eltern oder auch Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht.
Unter dem Oberbegriff Familienrecht können wir Ihnen u.a. folgende Leistungen anbieten:
- Beratung vor und nach der Eheschließung
- Verfassung eines Ehevertrags
- Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Beratung im Bezug auf eine Ehescheidung
- Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen
- Entwurf eines Ehevertrags mit Erbvertrag
- Beratung bei Adoption
- Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt