Das Insolvenzrecht umfasst alle Rechtsinhalte, die sich aus einer (drohenden) Zahlungsfähigkeit (Insolvenz) oder Überschuldung eines Schuldners ergeben. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Mithilfe eines Insolvenzverfahrens soll das noch vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig an alle seine Gläubiger verteilt werden. Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz, die bei Freiberuflern, Selbständigen Personen und Unternehmen Anwendung findet und der Verbraucherinsolvenz, mit der nicht gewerblich tätige Schuldner in Frage kommt.
Unter dem Oberbegriff Insolvenzrecht können wir Ihnen u.a. folgende Leistungen anbieten:
- Beratung bei Fragen des Insolvenzstrafrechts
- Beratung beim Erwerb oder Verkauf von Unternehmensteilen und Gesellschaften
- Beratung bei der Restrukturierung Ihres Finanzierungsengagements
- Beratung im Vorfeld von Unternehmensinsolvenzen
- außergerichtliche Schuldenbereinigung
- Betreuung der Schuldnerinteressen
- Beratung und Vertretung von Schuldner, Gläubigern oder Insolvenzverwaltern / Treuhändern im Eröffnungsverfahren oder eröffnetem Insolvenzverfahren
- Insolvenzanfechtung
- Verwalterhaftung
Rechtsanwalt Daniel Mutz
Schwerpunkte
- Verkehrsrecht
- Allg. Zivilrecht
- Wohnungseigentums- und Mietrecht
- Insolvenzrecht
- Unternehmensrecht und Unternehmensstrafrecht
- Arbeitsrecht