Das Zivilrecht regelt Rechtsbeziehungen der verschiedenen Rechtssubjekte auf dem Boden der Gleichordnung. Die Begrifflichkeit Zivilrecht wird dabei auch als Bürgerliches Recht oder Privatrecht verwendet, ohne dass die Definitionen deckungsgleich sind.

Zum Privatrecht gehören neben dem bürgerlichen Recht u.a. auch das Gesellschafts- und Handelsrecht, das Wertpapierrecht oder das Urheberrecht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet dabei das Fundament für das allgemeine Zivilrecht. Das Zivilrecht beschreibt die Privatautonomie, also die Freiheit, mit Dritten eine Rechtsbeziehung zu begründen. Diese Freiheit unterliegt jedoch zahlreichen Einschränkungen, die es zu beachten gilt Gern stehen wir Ihnen auch hier zur Seite und helfen Ihnen bei der Erarbeitung von Verträgen, der Klärung strittiger Angelegenheiten und beraten Sie in Zusammenhang umfassend.

 

Das Mietrecht regelt Rechtsfragen rund um den Mietvertrag und sonstige Punkte, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen. Im Mietrecht sind nicht nur die formellen Voraussetzungen des Mietvertrages geregelt, sondern auch die Inhalte eines Mietverhältnisses, insbesondere Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.

Das Wohnungseigentumsrecht ist trotz überschaubarer gesetzlicher Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet, das stark durch die Rechtsprechung geprägt wird.

Unter dem Oberbegriff Miet-, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht können wir Ihnen u.a. folgende Leistungen anbieten:

• Formulierung und Überprüfung Ihrer gewerblichen und privaten Mietverträge
• Beratung und ggf. gerichtliche Durchsetzung von Kündigungen und sonstigen mietrechtlichen Ansprüchen
• Beratung bei Räumungsangelegenheiten
• Beratung bei Betriebskostenerhöhung, Mieterhöhung oder Modernisierungsvorhaben
• Beratung bei Fragen der Mietsicherheiten, Mietbürgschaften und Mietmängeln
• Beratung bei Fragen des Wohnungseigentumsrecht